Erneuerbare Energien: Alpenkonvention wird massgebend

Die EU will den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Doch in den Alpen darf das nicht zulasten sensibler Naturräume gehen. CIPRA International hat durch eine juristische Eingabe zwei herausragende Klärungen erreicht: Die Alpenkonvention ist als völkerrechtlich verbindlicher Vertrag dem Sekundärrecht der Europäischen Union – also EU-Verordnungen und EU-Richtlinien – übergeordnet. Folglich sind deren Vorgaben auch bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) einzuhalten.

Der unabhängige Überprüfungsausschuss der Alpenkonvention hat seit 2023 untersucht, ob die RED III Richtlinie gegen die Ziele des internationalen Vertragswerks zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) verstösst. Das nun vorliegende Ergebnis ist von grundsätzlicher Bedeutung, wie im Laufe des Verfahrens die EU-Kommission gegenüber der Alpenkonvention festgehalten hat: Die Organe der EU sind an die von der EU geschlossenen Abkommen gebunden, sodass diese Abkommen Vorrang vor dem sekundären Unionsrecht haben.

Der Bericht des Ausschusses hält zudem fest: Es liegt in der Verantwortung der EU-Mitgliedsstaaten im Alpenraum, bei der Umsetzung der RED III die Vorgaben der Alpenkonvention einzuhalten. «Die RED III darf nicht dazu führen, dass geltender Umwelt- und Naturschutz ausgehebelt wird. Die Mitgliedsstaaten haben Spielraum – und sie müssen ihn dahingehend nutzen, die Alpen konsequent im Sinne der Alpenkonvention zu schützen», erläutert Paul Kuncio, Geschäftsleiter von CIPRA Österreich, der als Jurist auch die Rechtsservicestelle Alpenkonvention betreut. Dazu gehört etwa, keine Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien in Schutzgebieten, Mooren und Feuchtgebieten auszuweisen. Auch der Bau neuer Wasserkraftwerke in ökologisch sensiblen Alpenregionen ist auszuschliessen.

Mitgliedsstaaten in der Pflicht

Jene EU-Mitgliedsstaaten, die auch Vertragspartner der Alpenkonvention sind, können bestimmte Energieträger wie Wasserkraft oder Biomasse von Vorrangregelungen ausnehmen oder den Bau Erneuerbarer Energieproduktionsanlagen in besonders schützenswerten Gebieten vom «überragenden öffentlichen Interesse» befreien, was deren Schutz aufrecht hält. «Die Alpenkonvention ist kein Hindernis für die Energiewende – sie ist ein Kompass für ihre naturverträgliche Umsetzung», betont Kaspar Schuler, Geschäftsführer von CIPRA International. «Jetzt kommt es darauf an, dass die Staaten diesem Kompass auch folgen.» Die Ergebnisse des Verfahrens sind besonders relevant, da die EU-Mitgliedsstaaten bis Februar 2026 ihre Beschleunigungsgebiete für die erneuerbare Energieproduktion melden müssen. Die CIPRA ruft im Speziellen Umweltorganisationen und engagierte Bürger:innen auf, sich aktiv in nationale Konsultationen einzubringen.

Weiterführende Informationen: Medienmitteilung vom 27.8.2025